Sowohl der Besitzer eines nicht bebauten Grundstücks als auch der Eigentümer einer Wohnung oder ein Vermieter, egal, ob er eine Wohnung oder ein Haus besitzt, benötigt eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Auch wenn der Eigentümer seine Wohnung selbst bewohnt, ist ein solcher Versicherungsschutz unerlässlich. Er deckt das Risiko eines Schadens ab, sollte beispielsweise im Treppenhaus, vor dem Gebäude oder im Garten jemandem etwas passieren. In diesem Fall haftet nämlich der Eigentümer. Leider lauert die Gefahr überall: Im Winter kann ein Eiszapfen abbrechen und auf einen Passanten fallen, oder ein Dachziegel, der sich gelöst hat, trifft eine vorbei gehende Person. Vor allem wenn Menschen zu Schaden kommen, können schnell viele tausend Euro zusammen kommen. Hier leistet die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und minimiert so die Kosten des Versicherungsnehmers.

Der Eigentümer sollte die Angebote vor Abschluss sorgfältig vergleichen, denn die Preisunterschiede sind, sogar bei teils gleicher Leistung, erheblich. Es kommt entscheidend darauf an, dass eine angemessene Höhe bei der Versicherungssumme abgeschlossen wird. In Fachkreisen werden mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden empfohlen. Sollte nämlich eine Person auf einer nicht geräumten Straße im Winter unglücklich stürzen, und auf Grund dessen erwerbsunfähig werden, kommen unter Umständen Kosten in Millionen Höhe auf den Eigentümer zu.
Eine gute Versicherungsgesellschaft sollte auch für so genannte Allmählichkeitsschäden aufkommen, also für Schäden, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen. So kann es zum Beispiel passieren, dass der Versicherungsnehmer aus Versehen eine Wasserleitung bei Arbeiten in der Wohnung oder am Haus beschädigt, was mit der Zeit einen Wasserschaden zur Folge hat.
Auch Schäden, die bei kleinen Bauvorhaben, wie dem Bau einer Sauna entstehen können, deckt die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ab. Auch hier differieren die festgelegten Bausummen, von 50.000 Euro bis unbegrenzt, von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Sollte jemand ein Grundstück erwerben, auf dem er beabsichtigt, später einmal ein Haus zu bauen, so kommt diese Variante der Versicherung für unbebaute Grundstücke zum Tragen. Sie ist wesentlich günstiger als die Absicherung einer Wohnung oder eines Hauses.

Die eigene private Haftpflichtversicherung reicht, das soll noch ergänzend erwähnt werden, nicht aus. Sie deckt nur die Schäden ab, die einem Dritten innerhalb der eigenen Wohnung zustoßen, nicht jedoch, wenn auf dem Gehweg, im Garten oder im Treppenhaus jemand zu Schaden kommen sollte.
Diese Versicherung betrifft also alle Eigentümer und Vermieter.

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