Die Riester-Rente ist eine kapitalgedeckte, staatlich geförderte, freiwillige und ergänzende Form der Altersvorsorge, mit der die Versorgungslücken im Alter geschlossen werden sollen. Hierbei werden die Beiträge während der Einzahlungsphase entweder in eine private Rentenversicherung, einen Fondssparplan, einen Banksparplan, in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse gezahlt.

Darüber hinaus wird die Riester-Rente vom Staat mit Steuerfreibeträgen oder einer staatlichen Zulage gefördert. Allerdings geht die Altersvorsorgezulage nicht direkt an den Beitragszahler der Riester-Rente, sondern fließt in den Vertrag mit ein.

Jedes Riester-Produkt erhält vom Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen ein Zertifikat, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt werden. Zu diesen gehört die Mindestverzinsung ebenso wie die garantierte Rückzahlung in Höhe der eingezahlten Beiträge. Außerdem ist jeder Anbieter von Riester-Verträgen verpflichtet, den Versicherungsnehmer über das Risikopotenzial, die Anlagemöglichkeiten, aber auch die Struktur des Portfolios ausreichend zu informieren.

Die Leistungen der Riester-Rente können aus verschiedenen Varianten bestehen, je nachdem, wie der Vertrag gestaltet wurde. Eine Form ist die lebenslange Rente mit Garantiezeit. In diesem Fall wird die Rente über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum auch nach dem Ableben des Beitragszahlers an die Hinterbliebenen weiter gezahlt.

Eine andere Form ist die lebenslange Riester-Rente mit Todesfall-Leistung. Bei dieser Art wird das angesparte Kapital an die Hinterbliebenen des Beitragszahlers ausbezahlt, wobei die bereits erfolgten Rentenzahlungen abgezogen werden.

Bei der Riester-Rente werden generell die gesparten Beträge lebenslang verrentet und nicht in einer Summe ausbezahlt. Außerdem wird keine Abgeltungssteuer erhoben, auch wenn es sich bei dieser Vorsorge um eine Kapitalanlage handelt, denn die Riester-Rente dient ausschließlich der privaten Altersvorsorge.