Die private Krankenzusatzversicherung ergänzt die Versorgung dort, wo die gesetzliche Krankenversicherung Lücken hinterlässt. Dadurch kann sich jeder gesetzlich Versicherte ein nach seinen Wünschen gerichtetes Angebot selbst zusammenstellen. Wer beispielsweise oft im Ausland unterwegs ist und auch dort hinreichend geschützt sein möchte, kann eine Auslandskrankenzusatzversicherung abschließen. Im Krankheitsfall kommt dann die private Krankenzusatzversicherung für die entstandenen Kosten auf.
Möglich ist aber auch, Leistungen nur für bestimmte Krankheitsfälle zu vereinbaren. Denkbar ist beispielsweise die Zahnzusatzversicherung, die nur für die Zahnheilkunde betreffende Erkrankungen aufkommt. Da es sich bei der privaten Krankenzusatzversicherung um keine gesetzliche Pflichtversicherung handelt, kann man nicht nur den Leistungskatalog selbst bestimmen, sondern auch die dadurch entstehende Beitragshöhe. Auch gibt es anders als bei der privaten Krankenversicherung keine Hindernisse wie das zwingende Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze, da eine private Krankenzusatzversicherung die gesetzliche Krankenversicherung nicht ersetzt, sondern nur sinnvoll ergänzt.