Für sicherheitsbewusste Kunden ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung zu empfehlen. Der Interessent kann hierbei selbst die Höhe der Beiträge und die Laufzeit des Vertrages bestimmen. Auch der Auszahlungszeitpunkt kann flexibel den eigenen Bedürfnissen und Plänen angepasst werden. Demnach kann auch festgelegt werden, dass die Rentenzahlung auch schon vor Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen soll. Der angehende Versicherungsnehmer entscheidet auch darüber, wie lange die Rente bezahlt werden soll. Grundsätzlich erhält der Versicherungsnehmer seine Rentenzahlungen analog dem gesetzlichen Pendant ein Leben lang. Wird der Versicherungsinhaber demnach sehr alt, bekommt er mehr Geld, als er im Laufe seines Erwerbslebens eingezahlt hat. Im umgekehrten Fall besteht allerdings das Risiko, einen großen Teil des investierten Kapitals zu verlieren. Denn sollte der Versicherte kurz nach Renteneintritt versterben, stellt die Rentenversicherung die Zahlungen ein. Sinnvoll ist deshalb die Vereinbarung einer sogenannten Rentengarantiezeit. Wurde eine Rentengarantiezeit mit einer Frist von 5, 10 oder gar 15 Jahren beantragt, so erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Rente bis zum Ablauf dieser Frist. Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit führt allerdings zu einer etwas niedrigeren Rente.
In Abhängigkeit von der Beitragshöhe und der Einzahlungsdauer kann die Versicherungsgesellschaft bereits vor Vertragsabschluss konkrete Angaben zur Höhe der garantierten Rente machen. Berücksichtigung findet dabei auch die Garantieverzinsung, die sich derzeit allerdings nur auf 1,75% beläuft. Daneben erhalten die Versicherungsnehmer jedes Jahr eine Mitteilung zum aktuellen Stand ihrer Rentenversicherung sowie eine Prognoserechnung. Diese Prognose berücksichtigt hierbei die Entwicklung der (nicht garantierten) Überschussbeteiligung. Die Höhe der Überschüsse ist vom Gewinn des Versicherungsunternehmens abhängig. Interessenten, die höhere Renditen erzielen möchten, können auf eine fondsgebundene Rentenversicherung setzen. Dann werden ein Teil der Kundengelder in vorher festgelegte Fonds angelegt. Sollte ein Verlust erwirtschaftet werden, wird der Versicherungsnehmer lediglich auf eine adäquate Verzinsung verzichten müssen – das eingezahlte Kapital bleibt diesem auf jeden Fall erhalten.