Während Schäden, die – wenn überhaupt – durch zahme bzw. kleine Tiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen verursacht werden, von der normalen privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, sollte für größere Haustiere wie Hunde und Pferde eine Tierhalterversicherung abgeschlossen werden. Vor allem dann, wenn das Tier in einem Ballungsgebiet gehalten wird, können schneller Unfälle entstehen, als es dem Tierhalter lieb sein kann. In manchen Ländern ist die Tierhalterversicherung sogar vorgeschrieben. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich dabei um sogenannte Kampfhunde handelt.
Über die Tierhalterversicherung lassen sich Schadenersatzforderungen auffangen, die aus Sach- oder Personenschäden resultieren. Kommt es infolge eines Personenschadens zu einem Verdienstausfall, können auch Vermögensschäden entstehen. Auf diesem Wege können schnell Summen in Millionenhöhe zusammenkommen, vor allem im Hinblick auf durch entlaufene Tiere verursachte Verkehrsunfälle. Die Tierhalterversicherung leistet in solchen Fällen bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit und über die vereinbarte Laufzeit hinweg. Gängig sind hierbei Verträge zwischen 1 und 5 Jahren, wobei längere Laufzeiten meist Rabatte mit sich bringen.