Meistens wird die private Rentenversicherung bis zum 60. oder 65. Lebensjahr abgeschlossen. Ab Vertragsfälligkeit erhält der Kunde dann eine lebenslange Rente, auch als Leibrente bezeichnet. Einen Todesfallschutz gibt es bei dieser Versicherung im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung allerdings nicht, lediglich eine Rentengarantie ist oftmals vorhanden. Dafür hat die Rentenversicherung gegenüber der Lebensversicherung wiederum den Vorteil, dass ein höherer Anteil des Gesamtbeitrages als Kapitalanlage investiert werden kann und dass eine Riesterfähigkeit vorhanden ist.
Die private Rentenversicherung (RV) gibt es heutzutage in zwei Grundvarianten, nämlich als klassische Variante und als fondsgebundene RV. Bei der klassischen Variante legt der Versicherer Sparbeiträge der Versicherungsnehmer vorwiegend in sichere Geldanlagen, zum Beispiel in Festgelder oder Bundesanleihen, an, während die Beiträge bei der fondsgebundenen RV in bestimmte Investmentfonds investiert werden.