Einer der wichtigsten Bestandteile der Motorradversicherungen, und daher auch gesetzlich vorgeschrieben, ist die Haftpflichtversicherung. Sollte nämlich der Motorradfahrer einen Unfall verursachen, ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet- und zwar unabhängig von seinem Verschulden! Mit dem Abschluss der Haftpflichtversicherung garantiert man, dass der Geschädigte auch dann den ihm zustehenden Schadensersatz erhält, sollte der Schädiger wirtschaftlich nicht in der Lage sein, diesen auszugleichen. Gerade bei Unfällen mit dem Motorrad können Schäden in Millionenhöhe entstehen, die den kompletten wirtschaftlichen Ruin des Unfallverursachers bedeuten. Das Unfallrisiko ist nun einmal auf zwei Rädern bedeutend höher als auf vier Rädern. Daher ist der gut überlegte, vollständige Versicherungsschutz bei der Motorradversicherung besonders wichtig.

Motorradversicherungen Informationen

Zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit bei Motorradversicherungen, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen, die Schäden an der eigenen Maschine abdeckt. Die Teilkasko ersetzt beispielsweise Hagel- oder Sturmschäden. Ebenso sind die Risiken wie Diebstahl, Raub, Glasbruch oder Feuer abgesichert. Auch der Marderbiss sowie der Zusammenstoß mit Haarwild ist Gegenstand der Versicherungsleistung bei der Teilkaskoversicherung. Die Vollkasko beinhaltet die Leistungen der Teilkasko, sichert aber darüber hinaus noch die selbstverschuldeten Schäden am Motorrad sowie Fahrerflucht unbefugter Personen oder Vandalismus ab.
Die Absicherung auf Reisen sollten sie ebenso bedecken. So bieten viele Versicherungsgesellschaften die sogenannte “Mallorca-Police” in Kombination mit der Haftpflichtversicherung an. Sollte man sich im Urlaub ein Motorrad mieten wollen, so sind in vielen Ländern geringere Mindestdeckungssummen als in Deutschland vorgeschrieben. Diese Police in Motorradversicherungen gleicht sozusagen diese Lücke aus, sodass Sie den fehlenden Betrag im Falle eines Unfalls nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Ergänzend soll noch erwähnt werden, dass es nicht nötig ist, die Versicherungsprämie ein ganzes Jahr zu bezahlen, wenn man im Winter sein Motorrad in der Garage stehen lassen möchte. Bei einem Saisonkennzeichen können Sie die Zeit der Zulassung zwischen zwei bis elf Monaten wählen. Das spart Kosten bei den Motorradversicherungen. Weitere Ausgaben können Sie mit der Vereinbarung eines Selbstbehaltes, der im Regelfall zwischen 150 und 1.000 Euro liegt, reduzieren. Als Faustregel gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger fällt die Versicherungsprämie bei der Motorradversicherung aus.

Motorradversicherung vergleichen

Der vergleichende Blick ins Internet ist aufgrund der Angebotsfülle ein Muss. Zum Teil weichen die Angebote in Bezug auf Leistung und Preis voneinander ab. Es ist besonders wichtig, darüber hinaus darauf zu achten, ob die Gesellschaft auf den “Einwand der groben Fahrlässigkeit” verzichtet. Sollte nämlich der Motorradfahrer dadurch einen Unfall verursachen, dass er beispielsweise eine rote Ampel überfährt, wird dies juristisch als “grobe Fahrlässigkeit” angesehen. Das kann eine Leistungsverweigerung der Gesellschaft zur Folge haben. Verzichtet sie jedoch auf den Einwand, wird auch in einem solchen Fall geleistet, deshalb sollten Sie immer die Motorradversicherungen vergleichen!

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