Zu den elementar wichtigen Versicherungen gehört unter anderem auch die Wohngebäudeversicherung. Allerdings benötigt nicht jeder Bürger eine solche Versicherung, sondern nur diejenigen Personen, die über Wohneigentum verfügen, also eine eigene Immobilie besitzen. Die wesentliche Aufgabe besteht bei der Wohngebäudeversicherung darin, dass durch diese Versicherung mögliche Schäden am Wohngebäude abgesichert sind, die der Eigentümer ansonsten von den Kosten her selbst regulieren müsste. Und da solche Schäden nicht selten in den fünf- oder sechsstelligen Eurobereich gehen können, gehört diese Versicherung auch zu den sogenannten existenzsichernden Versicherungen.

Die Wohngebäudeversicherung reguliert solche Schäden an der versicherten Immobilie, die aufgrund genau definierter Ursachen entstanden sind. Daher ist beim Vertragsabschluss auch darauf zu achten, dass keineswegs alle erdenklichen Schadensursachen versichert sind. In der Regel zählen Schäden durch Brand, Hagel, Sturm, Blitzschlag und Vandalismus zu den Schadensarten, die im Grunde bei jeder Wohngebäudeversicherung standardmäßig versichert sind. Darüber hinaus macht es in manchen Wohngegenden Sinn, den Versicherungsschutz durch den Einschluss einer sogenannten Elementarversicherung zu ergänzen.

Im Zuge dieser Ergänzung sind dann spezielle Elementarschäden versichert, die zum Beispiel durch Lawinen, einen Vulkanausbruch, durch eine Überschwemmung oder durch einen Erdrutsch verursacht werden können. Die Beitragshöhe richtet sich bei der Wohngebäudeversicherung vor allem nach Art und Größe der zu versichernden Immobilie und natürlich nach den Leistungen, die der Versicherer im Schadensfall erbringen würde.