Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle zugelassenen und auf öffentlichen Wegen betriebenen Fahrzeuge versichert sein müssen. Diese gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist in jeder Motorradversicherung enthalten und deckt Sachschäden der Gegenseite und alle Personenschäden ab. Auf die unterschiedlichen Bereiche entfallen dabei Mindestdeckungssummen, die bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro und Sachschäden eine Million Euro betragen müssen. Schäden am Vermögen sind nur bis 50.000 Euro gedeckt. Da sich bei Motorradunfällen meist schwerere Verletzungen ereignen, als das bei Autounfällen der Fall ist, kann die Vereinbarung einer höheren Deckungssumme vorteilhaft sein.
Motorradversicherung Vergleich
Nicht nur die Personenschäden lassen sich höher versichern. Bei einem selbstverschuldeten Unfall übernimmt man nur die Sachschäden der anderen Beteiligten. Auch ein Diebstahl würde einen unversicherten Verlust bedeuten. Um dieser Situation zu entgehen, lohnt es sich, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Die Teilkaskoversicherung versichert technische Schäden, Raub, Diebstahl und Beschädigungen durch Wild. Zusätzlich bietet eine Motorradversicherung mit Vollkasko die Abdeckung von Schäden bei eigenen schuldhaften Unfällen oder mutwilligen Zerstörungen am Fahrzeug. Durch eine variable Selbstbeteiligung und höhere Schadensfreiheitsklassen wegen Unfallfreiheit können die Beiträge stark gesenkt werden. Viel sparen kann man auch, wenn man das Motorrad nur zu einer bestimmten Jahreszeit fährt und mit Saisonkennzeichen ausstattet.