Für Arbeiter und Angestellte ist der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung in erster Linie vom Einkommen abhängig. Das Mindest-Bruttoeinkommen muss pro Monat bei mindestens 5.062,50 Euro (Stand: 2019) liegen. Unabhängig davon können Selbständige, Freiberufler und Beamte jederzeit einen Wechsel vollziehen. Dennoch bleibt jeder Antrag eine Einzelfallentscheidung, bei welcher der gesundheitliche Zustand, Alter und Geschlecht mitentscheidend sind.
Der monatliche Beitrag für private Krankenversicherungen wird individuell berechnet. Tarifvergleiche sind also nur bedingt aussagekräftig und erlauben bestenfalls einen groben Überblick. Kunden haben hier jedoch die Möglichkeit, den Preis mitzugestalten, indem Sie bestimmte Optionen und Leistungen außen vor lassen. Wer beispielsweise keine Brille oder Kontaktlinsen benötigt, kann die Zuschüsse und Erstattungen für Sehhilfen weglassen. Darüber hinaus lassen sich Leistungen wie Einzelunterbringung im Krankenhaus oder die Auszahlung von Krankentagegeld abwählen. Zusätzliche Einsparungen beim Tarif können über eine höhere Selbstbeteiligung erzielt werden.