Die Lebensversicherung sichert ein Leben wirtschaftlich ab. Sie ist eine personengebundene Versicherung, bei der eine geldwerte Leistung vereinbart wird, die nach dem Ablauf eines bestimmten Zeitraumes an den Versicherungsnehmer oder eine andere bezugsberechtigte Person ausgezahlt wird. So können Leistungen sowohl für den Todes- oder Erlebensfall vereinbart werden. Auch eine private Rentenversicherung gehört zur Gattung der Lebensversicherung, in der eine regelmäßige, lebenslange Geldzahlung der Versicherungsgesellschaft nach einer festgelegten Zeit fällig wird. Man kann den Abschluss einer solchen Versicherung wie eine “Sparschwein” für spätere Zeiten betrachten.

Die verschiedenen Arten und Unterarten einer Lebensversicherung sind vielschichtig und für den Verbraucher oft verwirrend. So sollen hier nur die Versicherungen genannt werden, die am häufigsten zum Tragen kommen.
Da ist zuerst die “Kapitalbildende Lebensversicherung” zu nennen. Bei dieser Art muss der Versicherungsnehmer einen hohen Sparanteil “erarbeiten”. Solche Verträge werden oft über einen längeren Zeitraum mit ca. fünfzehn- bis dreißigjähriger Laufzeit geschlossen. Die herkömmliche Form ist hier die gemischte Versicherung, die auf den Todes,- und Erlebensfall abgeschlossen wird. Die Leistung in Form einer vorher festgelegten Versicherungssumme wird sowohl bei Tod als auch beim Erleben des Ablaufzeitpunktes fällig. Diese Vertragsgestaltung, auch als fondsgebundene Versicherung, kommt am häufigsten vor.
Die Leistung einer Risikolebensversicherung wird nur dann fällig, wenn der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer stirbt; ist dies nicht der Fall, dann hat man sozusagen “umsonst” eingezahlt, denn die eingezahlten Beiträge werden nicht zurückerstattet. Auch die Versicherungsleistung für den Fall der Berufsunfähigkeit fällt in dieses Segment. Da bei der Risikolebensversicherung die Leistung nur im Falle des Todes erbracht wird, sind die Prämien für dieses Produkt auch niedriger als bei einer Kapitallebensversicherung.
Neben der oben schon erwähnten Rentenversicherung gibt es noch die “aufgeschobene” Rentenversicherung, die ebenfalls eine Kapital bildende Versicherung ist. Bei vorzeitigem Ableben wird hier meistens die Summe der schon eingezahlten Beiträge als “Todesfallrisiko” zurückerstattet.

Auf jeden Fall ist vor dem Abschluss einer Lebensversicherung immer ein Vergleich zwischen den mannigfachen Angeboten angeraten. Der Schritt sollte reiflich überlegt werden, gerade vor dem Hintergrund der oft längeren Laufzeit eines solchen Vertrages. Kündigt man den Vertrag vorzeitig, so muss man wissen, dass ein nicht unerheblicher Anteil des eingezahlten Geldes in die Kasse der Versicherungsgesellschaft wandert. Sollte man den monatlichen Beitrag nicht mehr zahlen können, so ist eine zeitlich begrenzte Stilllegung zu erwägen, um die eingezahlten Beiträge nicht zu verlieren. Das hat in der Regel jedoch zur Folge, dass sich die Vertragszeit – je nachdem, wie lange der Zeitraum der Stilllegung dauert – verlängert.

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