Ein eskalierender Nachbarschaftsstreit, eine ungerechtfertigte Kündigung oder Probleme mit dem Vermieter. Viele Gründe können dazu führen, dass selbst ein friedfertiger Mensch für sein Recht klagen oder sich verteidigen muss. In so einer Situation fängt die Rechtsschutzversicherung die nicht unerheblichen Kosten eines Rechtsstreits auf.

Bei einem verlorenen Streit kommen die gesamten Prozesskosten auf den Unterlegenen zu, aber auch ein langwieriger Prozess kann den Beteiligten finanziell über den Kopf wachsen. Dieser Sachverhalt lässt viele Menschen davor zurückschrecken, ihr gutes Recht durchsetzen zu lassen, selbst wenn ein Erfolg sehr wahrscheinlich ist. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten und somit auch die Angst vor einem Rechtsstreit. Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und die Auslagen für Gutachter und Zeugen werden vom Versicherer bezahlt. Im Falle einer Niederlage werden diese Kosten auch für die Gegenseite übernommen. Ist der Schadensfall eingetreten, sind auch erste Beratungsgespräche mitversichert.

Der Versicherte muss sich nach der Beratung keine weiteren Gedanken machen. Um den weiteren Verlauf kümmert sich der Anwalt, nachdem ihm die Daten der Rechtsschutzversicherung bekannt sind. Allerdings können nicht alle Bereiche abgesichert werden. Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht sind nicht versicherbar. Streitigkeiten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer oder Versicherten untereinander sind auch nicht versichert. Beim Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht greift die entsprechende Versicherung. Auch im Sozial- und Strafrecht kann der Versicherte seine Rechte wahrnehmen. Vor einem Vertragsabschluss sollten die Selbstbeteiligung und die versicherten Bereiche genau überdacht werden, damit die Beiträge moderat bleiben und trotzdem der notwendige Schutz vorhanden ist.